Zusammenfassung des Urteils AGVE 2014 88: Verwaltungsgericht
Im Jahr 2014 gab es einen Rechtsstreit im Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht bezüglich der Fassadenhöhe eines Gebäudekomplexes in der Gemeinde Zeiningen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt entschied am 6. Oktober 2014, dass die gemessene Fassadenhöhe die zulässige Maximalhöhe überschritten hat. Die Definition der Fassadenhöhe und die Anwendung der IVHB wurden diskutiert, insbesondere in Bezug auf begehbare Flachdächer. Die Entscheidung fiel zugunsten der Verwaltungsbehörden, die die Überschreitung der Fassadenhöhe beanstandeten.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2014 88 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsbehörden |
Datum: | 06.10.2014 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2014 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 439 88 Fassadenhöhe (gemäss IVHB) Die Fassadenhöhe eines... |
Schlagwörter: | Fassaden; Fassadenhöhe; Brüstung; Höhe; Umwelt; Erdge; Flachdach; Raumentwicklungs; Umweltschutzrecht; Flachdachs; Brüs-; Verwaltungsbehörden; Figur; Entscheid; Departements; Verkehr; BVURA; Erwägungen; Gemeinde; Zeiningen; Ziffer; Höhenunterschied; Schnittlinie; Fassadenflucht; Oberkante; Dachkonstruktion; örigen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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